Im Falle, dass sich mein/unser Kind verletzt oder ärztlicher Fürsorge bedarf und ich/wir nicht erreichbar bin/sind, ist es den Betreuenden gestattet, für medizinische Erstversorgung zu sorgen und mein/unser Kind in ärztliche Obhut zu bringen. Bei kleineren Verletzungen kann eine erste Wundversorgung erfolgen. Bei Notfällen gebe/n ich/wir hiermit die Zustimmung zur Durchführung dringend notwendiger Maßnahmen, einschließlich Operationen, sofern mein/unser Einverständnis zu diesem Zeitpunkt nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Ich/wir übernehme/n anfallende Kosten, die durch den Krankentransport, einen Krankenhausaufenthalt oder die medizinische Versorgung entstehen, soweit diese nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind.